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Sie finden alle aktuellen Informationen für Ihren Bachelorabschluss auf der entsprechenden Studiumsseite der Phil. Fakultät. Informationen zur Bachelorarbeit finden Sie hier.
Die Bachelorarbeit umfasst eine selbständig abzufassende schriftliche Arbeit zu einem Thema, das mit einer Person aus dem Kreis der Professoren, Privatdozierenden oder Mitarbeitern des Instituts für Computerlinguistik zu vereinbaren ist. Es sind sowohl theoretisch ausgerichtete Arbeiten wie auch programmiertechnische Arbeiten möglich. Gruppenarbeiten sind nicht zugelassen. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt ein Semester. Die Bachelorarbeit zählt 15 Kreditpunkte und wird benotet.
Für die Bachelorarbeit gibt es ein spezielles einsemestriges Pflichtmodul, das normal durch den Studierenden selbst gebucht wird. Man kann es frühestens buchen, wenn die restlichen Pflichtmodule erfolgreich absolviert sind, und man sollte es erst für jenes Semester buchen, in dem die Arbeit mit Sicherheit beendet werden kann. Vor der Buchung des Moduls sind mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Arbeit das Thema sowie das Abgabedatum zu vereinbaren. Ihre Bachelorarbeit müssen Sie bis spätestens am 1. Dezember im Herbst- oder am 1. Juni im Frühjahrssemester bei Ihrer Betreuungsperson abgeben. Können Sie die Abgabefrist für Ihre Bachelorarbeit nicht einhalten, gilt das Modul als «nicht bestanden» (Fehlversuch).
Bitte beachten Sie die Informationen und Fristen der Fakultät!
Das Thema der Bachelorarbeit muss mit einem der Fachvertreter (Professoren) der Computerlinguistik abgesprochen und von diesem bewilligt werden. Das Resultat der Besprechung wird im Themenblatt (Topic Sheet, s.u.) festgehalten. Der Fachvertreter kann diese Aufgabe an einen Mitarbeiter aus dem Mittelbau delegieren. Es sind sowohl theoretisch ausgerichtete Arbeiten wie auch programmiertechnische Arbeiten möglich.
In der Bachelorarbeit soll der Studierende belegen, dass er eine wissenschaftlich relevante Fragestellung aus dem Gebiet der Computerlinguistik oder Sprachtechnologie in methodisch sauberer Weise aufarbeiten und adäquat darstellen kann. Es soll der "State of the Art" in Bezug auf die gewählte Fragestellung aufgearbeitet werden, d.h. es werden keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnissse verlangt (aber sie sind auch nicht verboten). Den formalen Regeln der Disziplin (z.B. bezüglich Referenzen) ist Rechnung zu tragen.
In der Regel betreut ein Mitarbeiter des Instituts (Assistent, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Professor) die Arbeit. Ein Anspruch auf Betreuung besteht aber nicht. Zur Betreuung berechtigt sind Lehrpersonen, welche mindestens über einen Masterabschluss verfügen. Für die Bewertung der Bachelorarbeit wird von der Betreuungsperson ein Gutachten erstellt (§27 der Studienordnung).
Die Bachelorarbeit soll in der Regel 20 – 30 Seiten bei programmiertechnisch ausgerichteten und 40 – 50 Seiten bei theoretisch ausgerichteten Arbeiten umfassen; die genauen Bedingungen werden vom betreuenden Dozierenden bestimmt. Umfangreiche Daten, die nur zur maschinellen Weiterverarbeitung geeignet sind (Programmcode, Corpora etc.) sollen auch in Anhängen nur auszugsweise abgedruckt werden.
Die Arbeit ist der Betreuerin bzw. dem Betreuer in elektronischer Form einzureichen. Der Betreuer bzw. die Betreuerin kann auch verlangen, dass eine gedruckte Kopie abgegeben wird.
Dabei sind folgende Bedingungen einzuhalten:
Programmcode, Corpora und andere Daten, welche zur maschinellen Weiterverarbeitung geeignet sind, sollen in separaten Dateien, die möglichst selbsterklärend zu benennen sind, dem Betreuer in elektronischer Form übergeben werden. Angaben, die zu ihrer Verarbeitung auf dem Computer erforderlich sind, müssen hinreichend explizit sein, um ein effizientes Austesten zu erlauben.
Wir stellen Ihnen eine LaTeX-Vorlage für Ihre Bachelorarbeit zur Verfügung:
https://www.overleaf.com/read/tgrtphjphhkh#062068
Die Datei README.md im obigen Overleaf-Repository enthält weitere Informationen, wie sich die Vorlage nutzen lässt.
Wenn das Thema der Bachelorarbeit von einem Fachvertreter bewilligt ist, eröffnet dieser ein offizielles Themenblatt (=Topic Sheet for Final Thesis) für diese Bachelorarbeit (mit Titel und Aufgabenbeschreibung). Dieses Themenblatt unterschreiben Sie und der Fachvertreter Computerlinguistik. Damit
Nach heute geltendem Recht liegen die Urheberrechte für die Bachelorarbeit beim Studierenden. Der Student muss der Universität Zürich, vertreten durch das Institut für Computerlinguistik, jedoch ein kostenloses, unbefristetes, nicht-exklusives Nutzungsrecht an der Bachelorarbeit (insbesondere zur Publikation auf dem Web) sowie an allen im Rahmen der Arbeit entstandenen Artefakten (insbesondere Software) gewähren. Der Student hat zu Beginn der Arbeit eine entsprechende Erklärung zu unterzeichnen. In Ausnahmefällen kann in beiderseitigem Einverständnis von dieser Regel abgewichen werden.
Die leichte Verfügbarkeit von Texten in digitaler Form hat in der breiten Öffentlichkeit (und damit auch unter Studierenden) den Eindruck aufkommen lassen, dass alles, was derart weit publiziert ist, irgendwie im "Public Domain" sei und daher frei in eigene Arbeiten eingefügt werden könne. Dieser Eindruck ist falsch. Vor allem in leistungsrelevanten Arbeiten (wie z.B. Seminararbeiten, Programmierprojekten, Hausarbeiten, Bachelor und Masterarbeiten) müssen von anderen übernommene Formulierungen, Gedankengänge und andere intellektuelle Leistungen akribisch genau nachgewiesen werden, wie und wo immer diese Leistungen auch publiziert worden seien – alles andere ist ein Plagiat. Die Universität hat wegen der zunehmenden Verbreitung von Plagiaten die Sanktionen, die gegenüber plagiierenden Studierenden verhängt werden können, deutlich verschärft.
Beachten Sie bitte das offizielle Merkblatt (PDF, 167 KB) der Universität Zürich (aus dem Jahr 2007, Referenzen auf Verordnungen teilw. veraltet).