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Sie finden alle aktuellen Informationen für Ihren Masterabschluss auf der entsprechenden Studiumsseite der Phil. Fakultät. Informationen zur Masterarbeit finden Sie hier.
Die Masterarbeit ist eine durch den Studierenden selbständig abzufassende schriftliche Arbeit. Gruppenarbeiten sind nicht zugelassen. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit inkl. Bewertungszeit beträgt zwei Semester. Die Masterarbeit zählt 30 Kreditpunkte und wird benotet. Vor der Buchung des Moduls sind mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Arbeit das Thema sowie das Abgabedatum zu vereinbaren.
Die Rechtsgrundlagen für die Masterarbeit finden Sie in der Studienordnung der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät (vom 28. September 2018) der Phil. Fakultät der Universität Zürich, auf dieser Seite: https://www.phil.uzh.ch/de/studium/dokumente/rechtsgrundlagen.html
Bitte beachten Sie die Informationen und Fristen der Fakultät!
Das Thema der Masterarbeit muss mit einem der Fachvertreter (Professoren) der Computerlinguistik abgesprochen und von diesem bewilligt werden. Das Resultat der Besprechung wird im Themenblatt (Topic Sheet, s.u.) festgehalten. Der Fachvertreter kann diese Aufgabe an einen Mitarbeiter aus dem Mittelbau delegieren.
Offene Themen für Abschlussarbeiten gibt es hier.
In der Masterarbeit sollen Studierende belegen, dass sie eine wissenschaftlich relevante Fragestellung aus dem Gebiet der Computerlinguistik oder Sprachtechnologie in methodisch sauberer Weise aufarbeiten und adäquat darstellen kann. Es soll der "State of the Art" in Bezug auf die gewählte Fragestellung aufgearbeitet werden, d.h. es werden keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse verlangt (aber sie sind auch nicht verboten). Den formalen Regeln der Disziplin (z.B. bezüglich Referenzen) ist Rechnung zu tragen.
In der Regel betreut ein Mitarbeiter des Instituts (PostDoc, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Professor) die Arbeit. Ein Anspruch auf Betreuung besteht aber nicht. Zur Betreuung berechtigt sind Lehrpersonen, welche mindestens über einen Doktorgrad verfügen. Für die Bewertung der Masterarbeit wird von der Betreuungsperson ein Gutachten erstellt (§32 der Studienordnung).
Ein Korrekturexemplar der Arbeit muss direkt dem Betreuer abgegeben werden. Er bestimmt die äussere Form.
Dabei sind folgende Bedingungen einzuhalten:
Programmcode, Korpora und andere Daten, die sich zur maschinellen Weiterverarbeitung eignen, sollten in ihrer vollständigen Form enthalten sein. Diese sollen im ASCII- und nicht im PDF-Format dargestellt werden und in separaten Dateien vorliegen, die selbsterklärend zu benennen sind. Die für die Verarbeitung der Daten auf dem Computer erforderlichen Informationen müssen explizit sein, um eine effiziente Prüfung zu ermöglichen.
https://www.overleaf.com/read/tgrtphjphhkh#062068
Die Datei README.md im obigen Overleaf-Repository enthält weitere Informationen, wie sich die Vorlage nutzen lässt.
Wenn das Thema der Masterarbeit von einem Fachvertreter bewilligt ist, eröffnet dieser ein offizielles Themenblatt (= Topic Sheet for Final Thesis) für diese Masterarbeit (mit Titel und Aufgabenbeschreibung). Dieses Themenblatt unterschreiben Sie und der Fachvertreter Computerlinguistik. Damit
Nach heute geltendem Recht liegen die Urheberrechte für die Masterarbeit beim Studierenden. Der Student muss der Universität Zürich, vertreten durch das Institut für Computerlinguistik, jedoch ein kostenloses, unbefristetes, nicht-exklusives Nutzungsrecht an der Masterarbeit (insbesondere zur Publikation auf dem Web) sowie an allen im Rahmen der Arbeit entstandenen Artefakten (insbesondere Software) gewähren. Der Student hat zu Beginn der Arbeit eine entsprechende Erklärung zu unterzeichnen. In Ausnahmefällen kann in beiderseitigem Einverständnis von dieser Regel abgewichen werden.
Die leichte Verfügbarkeit von Texten in digitaler Form hat in der breiten Öffentlichkeit (und damit auch unter Studierenden) den Eindruck aufkommen lassen, dass alles, was derart weit publiziert ist, irgendwie im "Public Domain" sei und daher frei in eigene Arbeiten eingefügt werden könne. Dieser Eindruck ist falsch. Vor allem in leistungsrelevanten Arbeiten (wie z.B. Seminararbeiten, Programmierprojekten, Hausarbeiten, Bachelor und Masterarbeiten) müssen von anderen übernommene Formulierungen, Gedankengänge und andere intellektuelle Leistungen akribisch genau nachgewiesen werden, wie und wo immer diese Leistungen auch publiziert worden seien – alles andere ist ein Plagiat. Die Universität hat wegen der zunehmenden Verbreitung von Plagiaten die Sanktionen, die gegenüber plagiierenden Studierenden verhängt werden können, deutlich verschärft.
Beachten Sie bitte das offizielle Merkblatt (PDF, 167 KB) der Universität Zürich (aus dem Jahr 2007, Referenzen auf Verordnungen teilw. veraltet).